1. Gegenstand des Vertrages
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von bohlendesign, nachfolgend in Kurzform „Agentur“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Bei etwaigen Folgeaufträgen ist eine ausdrückliche erneute Bezugnahme auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur nicht erforderlich.
1.2 Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als die Agentur ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragsschluss
2.1 Angebote der Agentur sind freibleibend.
2.2 Mit der Auftragserteilung gibt der Kunde das Angebot zum Abschluss eines Vertrages verbindlich ab. Der Auftrag kann schriftlich, mündlich, fernmündlich, per Telefax oder per E-Mail erteilt werden.
2.3 Erst mit der Bestätigung des Auftrags durch die Agentur, welche durch die Vorschussrechnung ausgesprochen wird, kommt der Vertrag zustande. Die Bestätigung kann schriftlich, per Telefax, online oder per E-Mail erteilt werden.
2.4 Im Übrigen sind alle Vereinbarungen, die zwischen Agentur und Kunde zwecks Ausführung eines Auftrags getroffen werden, in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Leistungen der Agentur
3.1 Der Umfang der Leistungen der Agentur wird durch das Angebot der Agentur, den Auftrag des Kunden, die Auftragsbestätigung der Agentur sowie das Briefing des Kunden bestimmt. 4.2 Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Verpflichtung aus dem Vertragsverhältnis Dritte zu beauftragen. Soweit die Agentur auf Wunsch des Kunden von diesem benannte Dritte beauftragt, ist die Haftung der Agentur ausgeschlossen.
3.3 Die Agentur ist zu Teilleistungen berechtigt.
3.4 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die Agentur resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1 Es gilt die vereinbarte Vergütung. Diese umfasst lediglich die Positionen, welche Gegenstand ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung nach Ziffer 4.1 sind. Ein Mehraufwand, insbesondere für den Erwerb von Rechten Dritter, für die Einschaltung von Subunternehmern, für Künstler und durch andere Dritte anfallende Kosten, für Abgaben an die Künstlersozialversicherung sowie Entgelte für die Nutzung urheberrechtlicher Leistungen, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
4.2 Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum oder entstehen im Vorfeld hohe Fremdkosten, so kann die Agentur dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der Agentur verfügbar sein. Die prozentuale Vergütung wird pro Kunde und Projektauftrag festgelegt.
4.3 Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Agentur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 288 Absatz 2 BGB zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.
4.4 Sämtliche angebotenen Leistungen der Agentur verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.5 Bei Drucksachen sind + / - 10 % Mehr- / Minderleistungen möglich und entsprechend abzurechnen.
4.6 Die Agentur erhält für sämtliche Belege eine Agentur-Fee, deren Höhe im Angebot geregelt ist.
4.7 Wenn der Kunde nach Beauftragung sein Projekt oder Teilstücke dessen storniert bzw. absagt, so steht der Agentur ein Honorar anteilig nach dem Grad der Auftragserfüllung zu. Der Kunde trägt die bis dahin angefallenen Fremdkosten und stellt die Agentur im Übrigen von jeglichen Verpflichtungen gegenüber Dritten frei.
5. Gewährleistung und Haftung der Agentur
5.1 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die Agentur erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen.
Die Agentur ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch die Agentur beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet die Agentur für eine durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit der Agentur die Kosten hierfür der Kunde.
5.2 Die Agentur haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
5.3 Die Agentur haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung der Agentur wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag der Agentur, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung der Agentur für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung der Agentur nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.
5.4 Soweit die Durchführung von Kommunikationsmaßnahmen durch den Einfluss Dritter, höhere Gewalt oder aus sonstigen Gründen (Fahrzeugschäden, Unfälle, Krankheit - gegen Attest), die sich dem Verantwortungsbereich der Agentur entziehen, ganz oder teilweise unmöglich werden, bleibt die Vergütungsforderung der Agentur bestehen.
6. Urheber- und Nutzungsrechte
6.1 Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten, insbesondere an Konzeptionen, Kreativlösungen für Gestaltung sowie zugekauften Fotografien oder sonstigen Lizenzen. Die Agentur behält sich jedoch das Recht vor, sämtliche gefertigten Arbeiten weiterhin für eigene Werbemaßnahmen zu nutzen. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist, für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen, die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Agentur.
6.2 Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
6.3. Die Arbeiten der Agentur dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht der Agentur vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.
6.4 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und / oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der Agentur.
6.5 Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.
7. Verwertungsgesellschaften
7.1 Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von der Agentur verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der Agentur gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
7.2 Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Vorbehaltlich einer anders lautenden Vereinbarung ist der Kunde für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht zuständig und selbst verantwortlich, soweit die Beauftragung im Namen und Auftrag des Kunden erfolgt ist.
8. Geheimhaltungspflicht der Agentur
Die Agentur ist verpflichtet, alle Kenntnisse die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
9. Datenschutz
9.1.Der Kunde ist i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO als Verantwortlicher für die Wahrung der Betroffenenrechte bei der Verarbeitung von Daten verantwortlich und informiert die Agentur unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten (Kundenadressen) durch die Agentur feststellt.
9.2. Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten (Kundenadressen) ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und/oder unter Einhaltung der ggf. vom Kunden erteilten ergänzenden Weisungen. Ausgenommen hiervon sind gesetzliche Regelungen, welche die Agentur ggf. zu einer anderweitigen Verarbeitung verpflichten. In einem solchen Fall teilt die Agentur dem Kunden diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet. Zweck, Art und Umfang der Datenverarbeitung richten sich ansonsten ausschließlich nach dem Auftrag und/oder den Weisungen des Kunden. Eine hiervon abweichende Verarbeitung von Daten ist der Agentur untersagt, es sei denn, dass der Kunde dieser schriftlich zugestimmt hat.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
10.2 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
10.3 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.
10.4 Abweichende Vereinbarungen, durch welche diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise geändert werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für die Wirksamkeit der Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
10.5 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Köln. Anwendung findet ausschließlich deutsches Recht; die Anwendung des internationalen Kaufrechtes ist ausgeschlossen.
Stand: 07/2018